Betreuungs- und Verpflegungsbeitrag im Kindergarten Radfeld, in der Volksschule Radfeld sowie in der Sommerbetreuung

01.01.2024

Gemäß des § 99i des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 und des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes in der Fassung vom 09.10.2023 wird auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.12.2023, Pkt. 5 der Tagesordnung verordnet:



 § 1

Beitragspflicht


(1) Für die Betreuung und Verpflegung von Kindergartenkindern im öffentlichen Kindergarten bzw. von Schülern, die an der Schulischen Mittags- und Tagesbetreuung der Volksschule Radfeld sowie an der Sommerbetreuung teilnehmen hebt die Gemeinde Radfeld Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge ein.

(2) Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge hat der/die für das Kind Unterhaltspflichtige zu entrichten. Mehrere Unterhaltspflichtige haften solidarisch.



 § 2

Betreuungsbeitrag


Schulische Tagesbetreuung VS Radfeld
 (Betreuung ab Unterrichtsende bis 16.30 Uhr)                                       

1 Tag pro Woche

€ 15,00 / Monat


2 Tage pro Woche

€ 20,00 / Monat


3 Tage pro Woche

€ 25,00 / Monat


4 Tage pro Woche

€ 30,00 / Monat


5 Tage pro Woche

€ 35,00 / Monat



Mittagsbetreuung VS Radfeld 

(Betreuung ab Unterrichtsende bis 14.00 Uhr)                                    

1 Tag pro Woche

€ 8,00 / Monat


2 Tage pro Woche

€ 12,00 / Monat


3 Tage pro Woche

€ 16,00 / Monat


4 Tage pro Woche

€ 20,00 / Monat


5 Tage pro Woche

€ 24,00 / Monat




Kindergartenbeitrag Öffentl. Kindergarten Radfeld 

(Betreuung von 07.00 – 13.00 Uhr)                                                          

Beitrag 1. Kind

€ 35,00 / Monat


Beitrag für Geschwisterkinder
Nur wenn 1. Kind nicht den Gratiskindergarten besucht!

€ 20,00 / Monat


Beitrag Sommerkindergarten

€ 22,00 / Woche




Betreuungsbeitrag Radfelder Ferienexpress                                              

Halbtagsbetreuung
von 07.00 bis 13.00 Uhr

€ 22,00 / Woche


Ganztagsbetreuung
von 07.00 bis 16.00 Uhr

€ 30,00 / Woche


Halbtagsbetreuung
von 07.00 bis 14.00 Uhr 

€ 24,00 / Woche




§ 3

Verpflegungsbeitrag


Verpflegungsbeitrag

Kindergarten Radfeld und Sommerkindergarten                                   

Pro Mittagessen

€ 4,50



Verpflegungsbeitrag

Volksschule Radfeld und Radfelder Ferienexpress                                

Pro Mittagessen

€ 5,50



§ 4

Entrichtung der Beiträge


(1) Der Betreuungsbeitrag ist jeweils nach Monatsende zu entrichten. Tritt das betreute Kind während des Schuljahres in die Betreuungseinrichtung ein, ist der Betreuungsbeitrag ab dem Eintrittstag, tritt er/sie während des Schuljahres aus, ist er bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt erfolgt, zu entrichten.


(2) Der Verpflegungsbeitrag ist jeweils nach Monatsende zu entrichten.


 § 5

Ermäßigung der Beiträge


Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens und Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise abgesehen werden. Dafür ist ein schriftliches Ansuchen notwendig.


 § 6

Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit 01.01.2024 in Kraft.