Informationen zur Hochwasserthematik

Wasser

Stellungnahme von Prof. Pelikan zur Blöschl Studie vom 04.09.2020

Vom Land Tirol wurde (und wird immer noch!?) behauptet, dass ein alpiner Wasserrückhalt auf die Hochwassersituation am Inn mehr oder weniger keinen Einfluss hat. Dies wurde von vielen (mit Hausverstand!) angezweifelt. Dann hat das Land eine sehr teure Studie (Univ. Prof. DI Dr. Günter Blöschl, TU Wien), die sogenannte „Blöschl Studie“ in Auftrag gegeben, wobei vom Land aber zwingend bestimmte Randbedingungen (Höhe der Staumauern nur 10 Meter, kein gesteuerter Rückhalt, etc.) vorgegeben wurden. So kam natürlich als Ergebnis heraus: „Alpiner Wasserrückhalt hat fast keinen Einfluss auf das Hochwasser des Inn.

Bgm. Prof. Mag. Josef Auer hat nunmehr von Univ. Prof. DI Dr. Bernhard Pelikan  (er ist Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wasserkraftanlagen, betreibt ein Technisches Büro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft) eine ausführliche Stellungnahme erhalten.

Er hat untersucht, ob die vom Land vorgegebenen Randbedingungen (Auswahl der Standorte - Abdeckung des Einzugsgebietes, Höhe der Rückhaltedämme mit nur 10 m, Steuerung des Ablaufes der Rückhaltebecken, Kapazität des Grundablasses) einen maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Studie haben.

Seine Analyse zeigt ein vernichtendes Bild über diese vom Land in Auftrag gegebene Studie.

Stellungnahme von Prof. Pelikan Böschl Studie vom 04.09.2020

Zusammenfassung - Stellungnahme von Prof. Pelikan zur Böschl Studie vom 05.09.2020


Medieninfo: Das Land Tirol hat jahrelang falsch informiert!!

Gutachten eines Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen liegt nun vor!

Das Land Tirol hat die Gemeinden jahrelang falsch informiert! Jetzt steht unzweifelhaft fest, dass alpiner Wasserrückhalt sehr wohl für den Inn wirksam ist. Das ganze Land würde davon mehrfach profitieren!

Medieninformation zum Thema Hochwasserschutz

i.n.n. Grundlagenstellungnahme zur Böschl Studie - 08.08.2020

Protokoll Info Landhaus vom 17.12.2014


Stellungnahme der Gemeinde Radfeld zum Protokoll Infotreffen Projekt Hochwasserschutz Unteres Unterinntal und Wasserverbandsgründung vom 14.07.2020

Am 14.07.2020 wurde vom Land Tirol ein Informationstreffen für die Gemeinden des geplanten Wasserverbandes (Brixlegg, Rattenberg, Kramsach, Radfeld, Kundl, Breitenbach und Wörgl) veranstaltet. Radfeld hat an dieser Veranstaltung aufgrund einer Vereinbarung im Gemeinderat nicht teilgenommen. Es ist ja immer noch das Beschwerdeverfahren beim Landesverwaltungsgericht (Radfeld hat Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes „Zwangsmitgliedschaft von Radfeld“ erhoben) anhängig.
Außerdem hat sich in den vergangenen Jahren leider gezeigt, dass eine Teilnahme unserer Gemeinde an solchen Gesprächen völlig wirkungslos ist, weil das Land Tirol an einer fixen Idee festhalten will und vernünftige Argumente nicht berücksichtigt. Vom Land wurde ein Protokoll dieses Informationstreffens erstellt. Bei der Gemeinderatssitzung am 06.08.2020 wurde Bürgermeister Prof. Mag. Josef Auer vom Radfelder Gemeinderat beauftragt, dieses Protokoll zu kommentieren, „weil man ein solches Protokoll nicht einfach so im Raum stehen lassen kann!“

Im Protokoll haben wir handschriftlich eine Nummerierung von 1.) bis 11.) angebracht, auf die in der Stellungnahme Bezug genommen wird.

Stellungnahme der Gemeinde Radfeld zum Protokoll vom 14.07.2020

Protokoll Infotreffen Projekt Hochwasserschutz Unteres Unterinntal und Wasserverbandsgründung vom 14.07.2020


Beschwerde der Gemeinde Radfeld vom 26.05.2020 und Stellungnahme der i.n.n. vom 14.05.2020 an das Landesverwaltungsgericht Tirol

Beschwerde der Gemeinde Radfeld an das Landesverwaltungsgericht Tirol gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 11.03.2020 mit dem die Bildung des Wasserverbandes "Hochwasserschutz Unteres Unterinntal" anerkannt, die Gemeinde Radfeld als widerstrebende Minderheit beigezogen und die Verbandssatzung genehmigt wurde.

Fachkundige Stellungnahme der i.n.n. ingenieurgesellschaft mbH  Co.KG an das Landesverwaltungsgericht Tirol

Beschwerde der Gemeinde Radfeld an das LVwG Tirol vom 26.05.2020

Stellungnahme der i.n.n. an das LVwG Tirol vom 14.05.2020

30.07.2020 09:30