Stellplatzverordnung

02.11.2016


  1. Die Stellplatzverordnung der Gemeinde vom 05.06.2015 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  2. Bei künftigen Bauvorhaben ist ab sofort bezüglich der Stellplätze der §8 Tiroler Bauordnung anzuwenden.
  3. Ebenfalls mit sofortiger Wirkung ist bezüglich der festzusetzenden Anzahl der Stellplätze die Verordnung der Landesregierung vom 06. Oktober 2015 über die Festlegung von Höchstzahlen für die Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge bei Bauvorhaben (Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015) anzuwenden.