Tirol Zuschuss 2.0

Tirol Zuschuss 2.0

Der Tirol-Zuschuss 2.0 kann ab 01. März bis 30. September 2024 beantragt werden! Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Wohnkostenzuschuss 2024 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag (sh. Anlage Folgeantrag HKZ_WKZ 2024) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

01.03.2024 12:51