Verordnung der Bebauungsdichte

03.11.2014


Bebauungsdichte, Verordnung

Für das gesamte Ortsgebiet gilt mit Wirkung ab 1.November 2013 eine Mindestnutzflächendichte von 0,25 als Vorgabe für einen sparsamen Umgang, und eine maximale Nutzflächendichte von 0,55 als Prävention für eine zu dichte Verbauung der Baulandreserve.

In Ausnahmefällen ist durch die entsprechenden Festlegungen im jeweiligen Bebauungsplan eine Überschreitung der maximalen Nutzflächendichte für zulässig zu erklären.